Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Zuletzt geändert am 01.11.2024Wir bestätigen Ihre Bestellung unter ausschließlicher Geltung unserer Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Abschnitt 1 Anwendung
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien, und zwar auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware ausführen.
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und sonstigen Nicht-Verbrauchern oder Verbrauchern.
2 Angebot, Annahme
- Angaben von COMPUTER CONTROLS AG über Preise oder Liefertermine stellen kein Angebot dar. Erst die Erteilung eines Auftrages durch den Kunden stellt ein Angebot dar. COMPUTER CONTROLS AG kann dieses Angebot durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Auftragsausführung annehmen, sofern ihr nicht vor der Bestätigung oder vor Beginn der Auftragsausführung ein Widerruf des Angebots zugeht.
- Als "Offerte" bezeichnete Mitteilungen gelten nur als Angebot im Sinne dieser AGB und nur mit gesondertem Hinweis auf ihre Gültigkeitsdauer.
3 Preise, Zahlung
- Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ausschließlich Verpackungskosten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis befugt.
5 Lieferung
- Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt.
- Hat COMPUTER CONTROLS AG nicht vertragsgemässe, d.h. mangelhafte, falsche oder in zu geringer Menge gelieferte Ware geliefert, so hat der Käufer die Möglichkeit, kostenlose Nachbesserung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung am Ort der gewöhnlichen Ablieferung zu verlangen. Der Verkäufer kann die vom Käufer verlangte Nachbesserung verweigern, wenn der Verkäufer nachweist, dass sie unmöglich oder unzumutbar ist. Der Käufer kann COMPUTER CONTROLS AG eine angemessene Frist von mindestens 30 Tagen zur Nachbesserung setzen. Erfolgt die Nachbesserung nicht innerhalb dieser Frist, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt.
- Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber nicht verbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüchen. Wird die Lieferung um mehr als das Doppelte der angegebenen Lieferzeit, mindestens jedoch um mehr als 180 Tage verzögert, sind beide Parteien unter Verzicht auf weitergehende Ansprüche zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6 Gefahrübergang, Versand
- Sofern nicht anders vereinbart, gehen sowohl die Kosten für den Versand an den Kunden als auch für die Verpackung zu Lasten des Kunden. COMPUTER CONTROLS AG haftet nicht für Schäden auf dem Transportweg. Schäden irgendwelcher Art auf dem Transport sind jedoch vom Kunden innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Produkte unter Beilage eines Protokolls des Transportunternehmens schriftlich an COMPUTER CONTROLS AG zu melden.
- Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Absendung auf den Besteller über.
7 Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen Eigentum der COMPUTER CONTROLS AG, sofern dies gemäss den schweizerischen Vorschriften über den Eigentumsvorbehalt entsprechend registriert ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, einschliesslich Zahlungsverzug, ist COMPUTER CONTROLS AG berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
- Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, ausreichend zu versichern und im erforderlichen Umfang zu unterhalten.
- Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer COMPUTER CONTROLS AG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Ware mit Rechten Dritter oder sonstigen Eingriffen Dritter belastet ist.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräussern. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung an uns ab, und zwar gleichgültig, ob diese vor oder nach einer Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt. Ungeachtet unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
- Soweit die vorgenannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8 Gewährleistung
- Gewährleistungsrechte jeglicher Art des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Ware ist daher unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen, zu untersuchen und etwaige Mängel zu rügen.
- Ansprüche aus Vertragsverletzungen sind verwirkt, wenn der Käufer sie nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Entdeckung, längstens aber innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe der Lieferung am Erfüllungsort, COMPUTER CONTROLS AG angezeigt hat.
- Hat COMPUTER CONTROLS AG nicht vertragsgemässe, d.h. mangelhafte, falsche oder zu wenig gelieferte Ware geliefert, so kann der Besteller nach Wahl von COMPUTER CONTROLS AG kostenlose Nachbesserung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung am Ort der gewöhnlichen Ablieferung verlangen. COMPUTER CONTROLS AG kann die vom Besteller verlangte Nacherfüllung insbesondere dann verweigern, wenn sie nachweist, dass diese unmöglich oder unzumutbar ist.
Der Besteller kann COMPUTER CONTROLS AG eine angemessene Frist von mindestens 30 Tagen zur Nachbesserung setzen. Erfolgt die Nachbesserung nicht innerhalb dieser Frist, kann der Besteller auch eine Minderung des Preises verlangen. Dies ist jedoch ausgeschlossen, wenn es sich um geringfügige Mängel handelt.
Die Gewährleistung ist auch in den folgenden Fällen ausgeschlossen:- Bei Bauteilen oder Ersatzteilen mit einer Nutzungsdauer von weniger als einem Jahr, nach Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer wird von COMPUTER CONTROLS AG nach eigenem Ermessen aufgrund von Angaben der Herstellerfirma festgelegt.
- Bei elektronischen Bauteilen und Baugruppen erlischt die Garantie mit dem Verlöten dieser Teile.
- Beanstandete Produkte oder Bauteile dürfen nur mit Zustimmung von COMPUTER CONTROLS AG eingesandt werden. Die Versandkosten für Produkte oder Teile, die vom Kunden als defekt an COMPUTER CONTROLS AG gesandt werden, gehen zu Lasten des Kunden. Wird die Ware von COMPUTER CONTROLS AG nicht als mangelhaft anerkannt, so trägt der Kunde auch die Kosten der Rücksendung. Sämtliche Versandkosten werden von der COMPUTER CONTROLS AG übernommen, wenn sie den Mangel anerkennt und auch mit dem Versand an COMPUTER CONTROLS AG einverstanden ist.
- COMPUTER CONTROLS AG haftet nicht für Produkte oder Teile, die nicht bei ihr gekauft wurden, oder für Reklamationen, die auf Teile zurückzuführen sind, die nicht bei COMPUTER CONTROLS AG bezogen wurden.
- COMPUTER CONTROLS AG ist von allen Verpflichtungen befreit, wenn Reparaturen oder Änderungen von anderen Personen als den Mitarbeitern von COMPUTER CONTROLS AG vorgenommen werden, es sei denn, COMPUTER CONTROLS AG hat den Reparaturen oder Änderungen vorher schriftlich zugestimmt.
- Für Verluste oder Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung entstehen, sowie für Produkte, deren Siegel beschädigt sind, wird keine Garantie übernommen.
- Die Gewährleistungspflicht erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen.
- Für Funktionsmängel, die auf besonderen örtlichen Gegebenheiten und Einflüssen beruhen, wird keine Haftung übernommen.
- Für die den gelieferten Produkten beiliegenden Bedienungsanleitungen und Schaltpläne gelten die allgemeinen Bedingungen des Herstellers. Aus den darin angegebenen, von den Produkten abweichenden Daten können keine Regressansprüche des Käufers abgeleitet werden. Die Gewährleistungspflicht von COMPUTER CONTROLS AG entfällt auch, wenn ein Mangel auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:
- Unsachgemässe Vorbereitung oder Wartung des Aufstellungsortes;
- unsachgemässe, nicht vorschriftsgemässe oder fehlerhafte Installation, Bedienung oder Wartung durch den Kunden;
- nicht von COMPUTER CONTROLS AG unterstützte Software oder angeschlossene Fremdprodukte;
- Produktänderungen und Reparaturen, die nicht von COMPUTER CONTROLS AG genehmigt sind.
9 Haftung
- COMPUTER CONTROLS AG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von COMPUTER CONTROLS AG oder ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen; gleiches gilt bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
- Soweit nicht vorstehend ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
10 Katalog
Alle von COMPUTER CONTROLS AG gelieferten Kataloge und Datenblätter sind unverbindlich. Änderungen in Konstruktion, technischen Daten und Ausführung sind vorbehalten.
11 Wiederausfuhr
Diese Waren dürfen nur mit Zustimmung der Abteilung für Ein- und Ausfuhr, 3003 Bern, wiederausgeführt werden. Diese Bedingung geht hiermit auf den Erwerber der Ware über und ist ihm bei jeder Weitergabe der Ware aufzuerlegen.
12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht (internationales Privatrecht ist nicht anwendbar).
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Otelfingen, Schweiz.
